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   BSG, 20.08.1974 - 4 RJ 241/73   

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https://dejure.org/1974,437
BSG, 20.08.1974 - 4 RJ 241/73 (https://dejure.org/1974,437)
BSG, Entscheidung vom 20.08.1974 - 4 RJ 241/73 (https://dejure.org/1974,437)
BSG, Entscheidung vom 20. August 1974 - 4 RJ 241/73 (https://dejure.org/1974,437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 38, 80
 
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Wird zitiert von ... (96)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 227/13

    6/6-Bewertung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz; Nachweis einer Tatsache im

    Soweit das BSG in seinem o.g. Urteil vom 20. August 1974 (- 4 RJ 241/73 -, BSGE 38, 80) darauf abgestellt hat, dass der erforderliche Nachweis geführt worden sei, wenn die Arbeitsbescheinigungen konkrete und glaubwürdige Angaben über den Umfang der Beschäftigungszeiten und der dazwischen liegenden Ausfall-(bzw. Anrechnungs-)zeiten enthalten, wird eine Möglichkeit der Nachweisführung aufgezeigt, aber keine - dem SGG aus den dargelegten Gründen ohnehin fremde - Beweisregel des Inhalts formuliert, dass nur entsprechende Bescheinigungen den erforderlichen Nachweis erbringen könnten.

    Die vorstehend erläuterten Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung hat das BSG bezogen auf Fälle der vorliegend zu beurteilenden Art dahingehend konkretisiert, dass Beschäftigungs- oder Beitragszeiten "nachgewiesen" (und nicht nur glaubhaft gemacht worden) seien, wenn das Gericht zu der Überzeugung gelangt sei, dass im Einzelfall eine "höhere Beitrags- oder Beschäftigungsdichte" erreicht worden sei als zu erwarten gewesen wäre, wenn entsprechend historischen (auch den genannten Bestimmungen des FRG zugrunde liegenden) Erfahrungen aus früheren Jahrzehnten davon auszugehen sei, dass "Beschäftigungszeiten im allgemeinen" nur zu fünf Sechstel mit Beiträgen belegt seien (BSG, Urteil vom 20. August 1974 - 4 RJ 241/73 -, BSGE 38, 80 = SozR 5050 § 19 Nr. 1; vgl. zu einer 5/6 Bewertung auch insbesondere § 256b Abs. 1 Satz 1 i.V.m. 256c Abs. 3 SGB VI sowie § 256b Abs. 1 Satz 9 SGB VI).

    Dabei hat das BSG bereits klargestellt, dass es gerade keine Vermutung dafür geben kann, dass in Fallgestaltungen, in denen Anfang und Ende einer Beschäftigungszeit genau bekannt sind, zwischen diesen beiden Zeitpunkten Ausfallzeiten liegen (BSG, Urteil vom 20. August 1974, aaO); inwieweit solche Möglichkeiten in Betracht zu ziehen sind, ist vielmehr im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände zu würdigen.

  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - Nachweis

    Dies ist nach der Rechtsprechung dann anzunehmen, wenn die Arbeitsbescheinigungen konkrete und glaubwürdige Angaben über den Umfang der Beschäftigungszeiten und der dazwischenliegenden Ausfallzeiten enthalten (stRspr, vgl Senatsurteil vom 24. April 1997 - 13/4 RA 123/94; BSGE 38, 80 = SozR 5050 § 19 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2016 - L 7 R 2582/15

    Nachweis von nach dem FRG zu berücksichtigenden Beitragszeiten

    Maßgebend für diese Prüfung sei nicht das Recht des Herkunftslandes, sondern das Bundesrecht und die darin getroffenen Definitionen (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 20. August 1974 - 4 RJ 241/73 - BSGE 38, 80 - und vom 24. Juli 1980 - 5 RJ 38/79 -).

    Die in § 22 Abs. 3 FRG vorgesehene Kürzung der ermittelten Entgeltpunkte auf 5/6 für lediglich glaubhaft gemachte Beitrags- oder Beschäftigungszeiten beruht auf der Erfahrungstatsache, dass auch die durchschnittliche Beitragsdichte im Bundesgebiet (nur) diesem Umfang entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 20. August 1974 - 4 RJ 241/73 - BSGE 38, 80 - juris Rdnr. 25; Urteil vom 5. Februar 1976 - 11 RA 48/75 - BSGE 41, 163 - juris Rdnr. 14; Bayerisches LSG, Urteil vom 25. Februar 2014 - L 9 R 1048/12 - juris Rdnr. 19; Urteil vom 7. Juni 2011 - L 6 R 945/09 - juris Rdnr. 21).

    Den dem Rentenversicherungsträger vorgelegten Arbeitsbescheinigungen und sonstigen Unterlagen müssen sonach die jeweiligen Unterbrechungszeiträume genau zu entnehmen sein (vgl. BSG, Urteil vom 20. August 1974 - 4 RJ 241/73 - BSGE 38, 80 - juris Rdnr. 25; Urteil vom 24. Juli 1980 - 5 RJ 38/79 - juris Rdnr. 27; Senatsurteil vom 7. Juli 2016, a.a.O.; Bayerisches LSG, Urteil vom 22. April 2015 - L 13 R 148/14 - juris Rdnr. 58; Urteil vom 25. Februar 2014 - L 9 R 1048/12 - juris Rdnr. 20; Urteil vom 21. Dezember 2010 - L 6 R 342/09 - juris Rdnr. 17; Hessisches LSG, Urteil vom 28. März 2008 - L 5 R 32/07 - juris Rdnr. 37).

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